Derzeit läuft innerhalb der Piratenpartei (Mittel-)Hessen eine intensive Diskussion zum angestrebten Rückkauf des Universitätsklinikums Gießen Marburg.

Als Diskussionsbeitrag habe ich folgenden Text auf die Mailingliste(n) der Piratenpartei Hessen und Marburg gekippt, den ich hier zum Zwecke der Verlinkung und Diskussion archiviere (inklusive aller möglichen orthopraphischen und sonstigen Fehler):

Hallo,

gutes Thema. Wir haben uns ja sowohl im KV als auch im Kreistag schon
damit befassen dürfen.

Einige Punkte dazu:

1. Die Privatisierung des UKGM als gescheitert anzusehen ist eine gerne
verwendete Polemik, die mMn aber eigentlich nicht stimmt. Die
Privatisierung hat ja stattgefunden, ist also im Wortsinne gerade nicht
gescheitert. Meiner Meinung nach war sie jedoch verfassungswidrig. Das
BVerfG konnte sich ja nur teilweise durchringen und hat den “Verkauf”
der Arbeitsverträge als verfassungwidrig festgestellt, was ja wohl auch
zu erheblichen arbeitsrechtlichen Unsicherheiten geführt hat.

Es gibt auch hin und wieder die Ansicht, dass ein Rechtsgeschäft, das in
Teilen verfassungswidrig ist, vollständig rückabgewickelt werden müsste.
Die SPD hatte das in Person von Schäfer-Gümbel wohl auch in einer ersten
Spontanreaktion auf das BVerfG-Urteil gefordert, ist aber relativ
schnell davon abegkommen. Vermutlich ist der Vertrag mit Rhön
entsprechend “wasserdicht”. Der ist aber geheim!

Sicherlich kann man feststellen, dass die im Zusammenhang mit der
Privatisierung verfolgten Ziele als nicht erreicht gelten können.
Aber stimmt das? Was waren die Ziele? Ein Ziel, nämlich die Vermeidung
der Betriebskosten und damit die Entlastung des Landeshaushalts wird
vermutlich sogar als erreicht gelten. Ob es tatsächlich eine Entlastung
bleibt, wird sich zeigen.

2. Der KV MR-BID hat sich ja bereits dem Bündnis gegen den Stellenabbau
angeschlossen. Insofern ist es wichtig, den Rest des “Falles” UGKM im
Besonderen und die Zusammnhänge mit hessischer Gesundheitspolitik im
Allgemeinen zu betrachten.

3. “Rückkauf”?
Der viel diskutierte “Rückkauf” des UGKM durch das Land Hessen
suggeriert, dass das Land das UGKM zum gleichen Preis zurückbekommt, den
es beim Verkauf erzielt hat. Das ist falsch!

Laut Auskunft des MdL Dr. Spies(SPD) im Kreistag MR-BID sieht das
Vertragswerk ein Vorkaufsrecht für das Land Hessen im dem Fall vor, dass
bei der Rhön AG ein “Change of Control” eintritt. Das wäre nur dann der
Fall, wenn Fresenius (oder jemand anderes) >=95% der Aktienanteile der
Rhön AG erwirbt, was wohl von Fresenius beabsichtigt ist. Nun hätte das
Land Hessen ein Vorkaufsrecht zum derzeitigen Verkehrswert des UKGM.
Dass der kleiner ist als zum Zeitpunkt des Verkaufs, ist zu bezweifeln.
(Das angeblich nicht wirtschaftlich zu betreibende Partikelzentrum
gehört mittlerweile wohl dazu).
Näheres über die vertragliche Regelung erfährt man nicht, denn: Der
Vertrag ist geheim!

4. Re-Privatisierung heilt wenig am Zustand
Meiner Meinung nach würde der reine Rückkauf des UKGM durch das Land
lediglich den Status der Arbeitsrechtsverhältnisse wieder klären, deren
Übergang an Rhön ja wohl verfassungswidrig war.
Nicht gelöst wären durch den reinen Rückkauf:
- Die Kosten des Betriebs des UKGM, denn es ist nicht davon auszugehen,
dass das Land Hessen über wesentlich mehr Mittel zum Betrieb verfügt als
z.B. Fresenius.
- Die Management-Organisation. Die Orga des Management ist derzeit wohl
eine typische Konzernorganistation, der es relativ egal ist, ob sie ein
Krankenhaus, eine Gießerei oder einen Automobilkonzern mit Controlling
überzieht. Damit verbunden der bürokratische Aufwand für das mittlere
Management, was hier wohl Personal ist, dass eher mit Aufgaben der
Patientenversorgung beschäftigt sein sollte. Da weiß ich aber nicht
genug drüber. Findet sich jemand, der Pro- und Contra von
Managementstrukturen in pivater vs. öffentlicher Hand sammeln kann (also
Ist-Zustand mit Rhön/Fresenius vs. vermutetem Zustand nach Rückkauf?).

5. Konflikt zwischen Forschung und Gesundheitsversorgung bzw.
Universität und Klinikbetreiber
Häufig wird es als Mangel bezeichnet, dass dieselben Personen
Gesundheitsversorgung und Forschung betreiben, dies aber als
(vermeintliche) Auflage der Privatisierung srikt getrennt dokumentieren
und abrechnen müssen, um einen Kostenausgleich zwischen Universität und
privatem Betreiber herbeiführen zu können.
Beispiel: Professor XY operiert zum Zwecke der Unterrichtung von
Studenten einen schwerkranken Spezialpatienten und schreibt darüber auch
noch wissenschafliche Aufsätze, während einer der Studenten die
Erkennnisse in einer Promotion verwurstet und die Behandlung und Reha
des anschließend geheilten Patienten über die GKV zu Gunsten des
Klinkbetreibers abgerechnet wird.
Würde sich an diesem Zustand der Notwendigkeit der Abgrenzung von Kosten
und Einnahmen (Forschungszweck/Behandlung) durch den Wechsel des
Betreibers etwas ändern? Eher nicht. Der Betriebsrat des UKGM aus
Gießen sagte mir, dass das Problem auch vor der Privatisierung bestand
und wohl auch jetzt eher über Pauschalen gelöst wird als über
detaillierte Kostenrechnung.
aktuell dazu:

http://www.op-marburg.de/Lokales/Marburg/Uni-Aerzte-Kaum-Zeit-fuer-die-Forschung

Warum ich dennoch für den “Rückkauf” durch das Land bin und was das
alles mit Piraten zu tun hat:

1. Das Vorkaufsrecht durch das Land Hessen tritt wohl einmalig und nicht
wiederkehrend beim “Change of Control” ein.

2. Ich sehe sowohl medizinische Versorgung/Gesundheitsvorsorge wie auch
(Aus-)Bildung/(med.) Forschung jedenfalls in den Grundzügen im
Aufgabenbereich der öffentlichen Daseinsvorsorge angesiedelt.

3. Wir -Piraten- sollten darauf hinwirken, dass der Umfang, die
Aufgaben, die Bedingungen der öffenlichen Daseinsvorsorge grundsätzlich
diskutiert und – in einem möglichst breiten gesellschaftlichen Konsens -
festgelegt werden. Dazu zählt natürlich nicht nur medizinische
Versorgung sondern auch Netze aller Art, Sicherheit, soziale Standards
etc. pp.

4. Wenn – im Falle des UKGM, also der medizinischen Versorgung – die
Aufgaben und Bedingungen der öffentlich sicherzustellenden Versorgung
festgelegt sind (u.a. die vielzitierten Qualitäts- und
Personalstandards), dann kann mMn die Erfüllung dieser Standards
durchaus an privatwirtschaftliche Unternehmen delegiert werden.
Lediglich wenn die Sicherstellung der Standards nicht gewährleistet ist,
oder kein Privatunternehmer der Meinung ist, diese Standards erfüllen zu
können, hat der Staat(tm) die Standards ggf. unter Inkaufnahme
wirtschaftlichen Defizits zu gewährleisten.

5. Bis 3.) abgeschlossen und 4.) möglich ist, hat Staat davon
auszugehen, dass er die Aufgabe selbst erledigen muss, deshalb muss hier
das UKGM in öffentlichen Besitz zurück geführt werden. “Besser” wird
davon erstmal nichts, aber die Voraussetzungen für 3.) und 4.) werden
gegeben.

Nebeneffekte, wie die Tatsache dass die Existenz des UKGM den Kreisen
den Betrieb von Kreiskrankenhäusern ersparen, sind natürlich auch noch
zu berücksichtigen.

ohne Anspruch auf vollständige Gedankengänge
aber mit besten Grüßen
Jens

[Update 1]Kaum ist der Artikel online, kommt schon das erste Update rein. Ein Drinklichkeitsantrag der Koalition zur Diskussion um Personalabbau am UKGM.[/Update 1]
Nach der letzten Sitzung des Kreistages am 17.02.2012 ist wirft die nächste schon ihre Schatten voraus. Das heißt, es gibt bereits eine Tagesordnung, verschiedene Anträge und das erste Mal in dieser Wahlperiode und [...]

Ursprünglich hatte ich dieses Blog eingerichtet, um Fakten zu vermitteln und zur möglichst eigenständigen Meinungsbildung der – hoffentlich vorhandenen – Leser beizutragen. Aber wie so oft, kommt es anders und als man denkt sowieso. Deshalb enthält dieser(/s?) Post ausschließlich meine persönliche Meinung.
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In der Sitzung am 17.02.2012 hat der Kreistag Marburg-Biedenkopf beschlossen, den Haushalt des Kreises auf der offenen Plattform openhaushalt.de der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.
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Der Kreisausschuss wird beauftragt,
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2. zusätzlich die Daten des Haushaltsentwurfes parallel [...]

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Heute fand die obligatorische Sitzung des Ältestenrates vor der anstehenden Sitzung des Kreistages am 17.02.2011 statt. Dort wird in nichtöffentlicher Sitzung die Tagesordnung der Kreistagssitzung justiert und festgelgt, welche Tagesordnungspunkte in den vor der Sitzung tagenden Ausschüssen behandelt werden. Üblicherweise unterrichtet der Kreistagsvorsitzende am Beginn der Kreistagssitzung die Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Ältestenratssitzung.

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Jan 312012

Ab sofort werde ich hier über Vorgänge, Fakten, anstehende und getroffene Entscheidungen im Zusammenhang mit meiner Tätigkeit als Mitlgied im Kreistag Marburg-Biedenkopf berichten. Für konstruktive Anregungen und Meinungen bin ich immer dankbar.
betse Grüße
Jens Fricke

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Apr 122011

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